Aktuelle Nachrichten finden Sie auch auf unserem WhatsApp-Kanal.
Scannen oder klicken
Der Grundsteuerpflicht unterliegen Grundstücke einschließlich der Gebäude, aber auch Erbbaurechte, Eigentumswohnungen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Es wird unterschieden zwischen:
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
Grundsteuer B (für alle sonstigen Grundstücke)
Ab 01.01.2025 treten die Neuregelungen des Grundsteuer-Reformgesetzes in Kraft.
Dies bedeutet, dass die Grundsteuer neu berechnet wurde. Dafür wurden alle Grundstücke in Deutschland ab 2022 neu bewertet. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich für jeden Steuerpflichtigen.
Deshalb erhält jeder Grundsteuerpflichtige Anfang des Jahres 2025 einen Grundsteuerbescheid mit den neu berechneten Grundsteuerbeträgen. Erstmals wird die auf diesen neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des zuständigen Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide 2025 und die weiteren Jahre. Für Fragen, den Grundsteuermessbescheid betreffend, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Wenn Sie einen Grundsteuerbescheid erhalten haben und stellen Fehler in der Adresse, den Eigentumsverhältnissen oder der Bankverbindung fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer: 037296 523-32. Bei Fragen zu den Hebesätzen der Gemeinde nutzen Sie bitte die Bürgermeister-Sprechstunde.
Zu beachten ist, dass ab 2025 Gebäude auf fremdem Grund- und Boden (z. B. Garagen und Gartenlauben) als eine wirtschaftliche Einheit beim Eigentümer des Grund- und Bodens besteuert werden.
Bisher bestehende Daueraufträge für die Zahlung der Grundsteuer sind bitte zu löschen bzw. entsprechend der neuen Beträge anzupassen.
Für wen bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer B bei der Gemeinde Niederwürschnitz vorliegt, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter und ist auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid ersichtlich.
Widersprüche gegen die Höhe des Messbetrages richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt. Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde richten Sie bitte an die Gemeinde. Das Einlegen eines Widerspruchs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Alle Grundsteuerbescheide der Grundsteuer A erhielten mit Beginn 2025 in der Gemeinde ein neues SEPA-Formular. Wenn Sie die Abbuchung der Grundsteuer A wünschen, füllen Sie dieses bitte aus und senden dieses per E-Mail (steuer.niederwuerschnitz@stv.lugau.de) oder auf dem Postweg an die Gemeinde.
Wofür wird die Grundsteuer verwendet?
Diese Mittel benötigt die Gemeinde, um damit z. B. die Grundschule, Hort und Kita und die Feuerwehr zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.
Was bedeutet Aufkommensneutralität? (Quelle: vgl. DStGB, Juli 2024)
Der Begriff Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann - also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Vorjahren, als die Reform noch bevorstand. Die Reform als solche soll also kein Grund dafür sein, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Wenn die Neubewertung ergibt, dass die Immobilie im Vergleich stark an Wert zugelegt hat, wird künftig mehr Grundsteuer fällig - auch dann, wenn die Gemeinde 2025 ihr Gesamtaufkommen an Grundsteuer nicht erhöht.
Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 2024
Die Wahlen fanden am 09.06.2024 statt. Die Wahlergebnisse können Sie sich hier ansehen.
Laden Sie bitte dazu folgendes Dokument herunter.