Bürgerinformationen

Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau der enviaTEL

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Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1965 - 1970

Wie schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in Papierform, der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 zum 19.01.2024 ihre Gültigkeit.

Die betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2024 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.

Im Rathaus liegen zu den Öffnungszeiten ab sofort die dafür nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus.

Das Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde)

Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das

Landratsamt Erzgebirgskreis
Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind. Um längere Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.



Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“

Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“

Ortsübliche Bekanntmachung


Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch


Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ in Niederwürschnitz gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Niederwürschnitz, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand Januar 2024 in der Zeit vom

18.03.2024 bis 26.04.2024

auf unserer Homepage sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Niederwürschnitz, Stollberger Straße 2, 09399 Niederwürschnitz zu folgenden Zeiten:

Montag: 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 037296 – 523-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per Kontaktformular auf der Homepage der Gemeinde (www.niederwuerschnitz.info) zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist


(§ 4a Abs. 3 BauGB).

Niederwürschnitz, den 29.02.2024

Anton
Bürgermeister


Bekanntmachung (PDF)

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