Einbahnstraßenregelung Lichtensteiner Straße
Voraussichtlich bis 20.12.2024 wird zwischen Höhe Grenzstraße in Oelsnitz und dem Abzweig Hartensteiner Straße in Niederwürschnitz eine Einbahnstraßenregelung errichtet.
Diese ist befahrbar aus Oelsnitz kommend Richtung Niederwürschnitz.
In Richtung Oelsnitz kann von Ortsmitte bis einschließlich Abzweig Hartensteiner Straße gefahren werden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die geänderten Verkehrsführungen zu beachten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.